M3 Anwendung und Fahrprüfung Pneu- und Raupenlader
Details
Wer kann die Ausbildung M3 Anwendung und Fahrprüfung Pneu- und Raupenlader absolvieren?
Baumaschinenführer/innen auf Pneu- und Raupenlader, die den Ausweis M3 erlangen wollen.
Welche Lernziele beinhaltet die Ausbildung?
Die/Der Teilnehmende …
- erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Pneu- und Raupenladern die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
- führt Lastentransporte sowie den Verlad und den Wechsel von Anbaugeräten selbständig durch.
- beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den Unterhalt der Pneu- und Raupenladern auf der Baustelle.
- beachtet dabei die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- legt die Prüfung für den Ausweis M3 erfolgreich ab.
Welche Inhalte werden vermittelt?
- Inbetriebnahme
- Arbeiten mit dem Gerät
- Ausserbetriebnahme
- Wartung und Unterhalt von Pneu- und Raupenladern
- Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Umweltschutz- und Herstellervorschriften
- Prüfung für den Ausweis M3
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
- Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5)
- Sich in Prüfungssprache verständigen können
- Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine mitbringen
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T gemäss Ausbildungsschema
- Gültiger Ausweis M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
- Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
Übergangsregelung
- Baumaschinenführer/innen mit min. 5 Jahren Praxiserfahrung
- Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden. Sie erhalten nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im Ausweis auch den M1 Eintrag.
Wichtig zu wissen
- Keine Akzeptanz in den Kantonen der Romandie.
- Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern/innen, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0-5.0 T zu absolvieren.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der gerätespezifische Ausweis M3 ist unbefristet gültig.
Kann man den Lernfahrausweis verlängern?
Falls die/der Kandidat/in die Frist von 12 Monaten für gerätespezifische Prüfungen der Kategorien M2 – M7 nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
Kann die Ausbildung an einem anderen Standort durchgeführt werden?
Diese Ausbildung führen wir bei genügend Teilnehmenden und mit der für die Ausbildung notwendigen Infrastruktur auch bei Ihnen durch.
Übernachtung und Verpflegung
- Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
- Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
- AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
- Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.
Termine
Nächste Durchführungen
Nr. | Titel | Datum | Ort | Status | |
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2731 P | M3 Anwendung und Fahrprüfung Pneu- und Raupenlader | 30.10.2024 – 31.10.2024 | Sursee | 1 Freie Plätze | |
2731 A | M3 Anwendung und Fahrprüfung Pneu- und Raupenlader | 14.11.2024 – 15.11.2024 | Sursee | Warteliste |