M4 Anwendung und Fahrprüfung Schreitbagger
Details
Baumaschinenführer/innen auf Schreitbaggern, die den Ausweis M4 erlangen wollen.
Die/Der Teilnehmende …
- erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Schreitbaggern die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
- führt Lastentransporte sowie den Verlad und den Wechsel von Anbaugeräten selbständig durch.
- beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den Unterhalt von Schreitbaggern auf der Baustelle.
- beachtet dabei die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- legt die Prüfung für den Ausweis M4 erfolgreich ab.
- Inbetriebnahme
- Arbeiten mit dem Gerät
- Ausserbetriebnahme
- Wartung und Unterhalt von Schreitbaggern
- Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Umweltschutz- und Herstellervorschriften
- Prüfung für den Ausweis M4
- Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5)
- Sich in Prüfungssprache verständigen können
- Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine mitbringen
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T gemäss Ausbildungsschema
- Gültiger Ausweis M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
- Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
- Baumaschinenführer/innen mit min. 5 Jahren Praxiserfahrung
- Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden. Sie erhalten nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im Ausweis auch den M1 Eintrag.
- Keine Akzeptanz in den Kantonen der Romandie.
- Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern/innen, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0-5.0 T zu absolvieren.
Der gerätespezifische Ausweis M4 ist unbefristet gültig.
Falls die/der Kandidat/in die Frist von 12 Monaten für gerätespezifische Prüfungen der Kategorien M2 – M7 nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
Diese Ausbildung führen wir bei genügend Teilnehmenden und mit der für die Ausbildung notwendigen Infrastruktur auch bei Ihnen durch.
- Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
- Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
- AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
- Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.
Nächste Durchführungen
Nr. | Titel | Datum | Ort | Status | |
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2732 A | M4 Anwendung und Fahrprüfung Schreitbagger | 04.01.2024 – 05.01.2024 | Sursee | 2 Freie Plätze | |
2732 B | M4 Anwendung und Fahrprüfung Schreitbagger | 18.01.2024 – 19.01.2024 | Sursee | 4 Freie Plätze |