M7 Anwendung und Fahrprüfung Planierraupe

Auf einen Blick

Durchführungsort: Sursee

Details

Bau-Facharbeiter/innen und Bauarbeiter/innen, Baumaschinenführer/innen mit Praxis und Erfahrung im Umgang mit Planierraupen die den Ausweis M7 Planierraupe erlangen wollen.

Die/Der Teilnehmende …

  • erkennt beim praxisbezogenen Einsatz von Planierraupen die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten von unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
  • bedient Planierraupen korrekt, sicher und den betrieblichen Verhältnissen angepasst, um die Planiearbeiten nach Vorgabe auszuführen.
  • kennt die effizienten Arbeitsabläufe beim Abbau und beim Anlegen von Material im Gelände und achtet dabei auf den Verschleiss der Maschine.
  • weiss um die Möglichkeiten beim Anlegen und Pflegen von Abbaustellen.
  • kann auf Fahrpisten und an Abkippstellen die Maschine gemäss Sicherheitsvorschriften korrekt bedienen.
  • beherrscht die In- und Ausserbetriebnahme sowie die Wartung und den Unterhalt von Planierraupen auf der Baustelle.
  • beachtet die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
  • legt die Prüfung für den Ausweis K-BMF M7 Planierraupe erfolgreich ab.
  • In- und Ausserbetriebnahme
  • Technische Fahrzeugkenntnisse
  • Nach Vorgaben masshaltige Planierarbeiten mit der Planierraupe erstellen
  • Praktische Fahrschulung in Kleingruppen
  • Wartung und Unterhalt von Planierraupen
  • Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Umweltschutz- und Herstellervorschriften
  • Prüfung für den Ausweis K-BMF M7 Planierraupe
  • Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5)
  • Sich in Prüfungssprache verständigen können
  • Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine mitbringen
  • Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T gemäss Ausbildungsschema
  • Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
  • Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung K-BMF M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
  • Baumaschinenführer/innen mit min. 5 Jahren Praxiserfahrung
  • Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden. Sie erhalten nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im Ausweis auch den M1 Eintrag.
  • Keine Akzeptanz in den Kantonen der Romandie.
  • Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0-5.0 T zu absolvieren.

Der gerätespezifische Ausweis M7 Planierraupe ist unbefristet gültig.

Falls die/der Kandidat/in die Frist von 12 Monaten für gerätespezifische Prüfungen der Kategorien M2 – M7 nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

  • Die verschiedenen Ausbildungsorte findest du unter «nächste Durchführungen».
  • Diese Ausbildung führen wir bei genügend Teilnehmenden und mit der für die Ausbildung notwendigen Infrastruktur auch bei Ihnen durch.
  • Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
  • Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
  • AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
  • Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Die Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.
Termine

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