Anschlagen von Lasten
Details
Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie
- nach Kranverordnung Art. 6: Personen, die Lasten anschlagen (befestigen), sind zu dieser Arbeit anzuleiten.
- Unfallverhütung, Gefahren vermindern für alle Beteiligten.
- Der Teilnehmer erlernt die wichtigsten Punkte der Arbeitssicherheit bei Lastentransporten mit Kranen nach Kranverordnung.
- Er erkennt die Gefahren, wenn mit Kranen gearbeitet wird.
- Der Teilnehmer befestigt die Lasten mit geeigneten Anschlagmittel.
- Gesetzliche Grundlagen bei Hebearbeiten mit Kranen
- Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung Art. 6 und Suva Factsheet 33099
- Umgang mit Anschlagmitteln nach den Regeln der Technik
- Kontrolle von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und deren Lagerung
- Auswahl der richtigen Anschlagmittel je nach Material und Gewicht der Last und lesen von Belastungsetiketten
- Praktische Übungen: Lasten richtig anschlagen
- Signale im Kranverkehr
- Die Ausbildung wird von der Suva empfohlen
- Verantwortlich für die Auswahl und Ausbildung der Kranführer ist der Arbeitgeber
Wir erstellen auf Anfrage auch massgeschneiderte Angebote für die Durchführung in Ihrer Unternehmung (Anforderungen: mind. 8 Teilnehmende – Schulzimmer, Kran und Material für die praktischen Übungen)
- Mündliche Deutschkenntnisse
- Bauhandwerkliche Erfahrung
- Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
- Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
- AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
- Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.