Hallen- und Ladekrane Kat. C

Auf einen Blick

Durchführungsort: Sursee

Details

Personen aus Bau, Gewerbe und Industrie, die Hebearbeiten mit Kranen der Kat. C ausführen (Hallenkrane, Portalkrane, LKW mit Ladekrane usw.)

 

  • Nach KranVo Art. 2 besteht für Krane der Kat. C keine Ausweispflicht wie bei der Kat. A und B, aber eine Ausbildungspflicht.
  • Lastwagen-Chauffeure/Chauffeurinnen, welche eine vertiefte Weiterbildung im Umgang mit LKW-Ladekranen absolvieren möchten, aber keinen Ausweis Kranführer/in Kat. A benötigen.
  • KranVo Art 6: Personen, die Lasten anschlagen (befestigen), sind zu dieser Arbeit auszubilden.

Unfallverhütung, Gefahren vermindern

 

Die/Der Teilnehmende …

  • erlernt die wichtigsten Punkte der Arbeitssicherheit bei Lastentransporten mit Kranen der Kat. C nach Kranverordnung.
  • kennt die Sicherheitseinrichtungen, die wichtigsten Daten und Funktionen am Kran und weiss, wie der Kran am Arbeitsstandort richtig in Betrieb und Ausserbetrieb gesetzt wird.
  • erkennt die Gefahren bei Kranarbeiten.
  • transportiert die Lasten mit geeigneten Anschlagmitteln.
  • führt selbständig Kontrollen und Unterhaltsarbeiten durch, die im Bereich des Kranführers liegen.

Gesetzliche Grundlagen bei Hebearbeiten mit Kranen

 

  • Sicherheitseinrichtungen Hallenkrane, Krankontrolle, Inbetriebsetzung, Ausserbetrieb setzen, Bedie-nungsvorschriften
  • Richtiges Befestigen von Lasten gemäss Kranverordnung Art. 6 und Suva Factsheet 33099/ 33088/33101
  • Umgang mit Anschlagmitteln nach den Regeln der Technik
  • Kontrolle von Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und deren Lagerung
  • Auswahl der richtigen Anschlagmittel nach Material und Gewicht der Last und Belastungsetiketten lesen
  • Praktische Übungen: Lasten richtig anschlagen und transportieren
  • Signale im Kranverkehr
  • Inbetriebnahme und Ausserbetriebnahme von Fahrzeugkranen am Arbeitsort
  • Kontrolle und Wartung von Geräten
  • Lesen von verschiedenen Lastdiagrammen
  • Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
  • Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
  • AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
  • Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Die Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.
Termine

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