M7 Mobile Brecheranlagen
Details
Wer kann die Ausbildung M7 Mobile Brecheranlagen absolvieren?
Bediener/innen von mobilen Brecheranlagen, die den Ausweis K-BMF M7 Mobile Brecheranlagen oder die Ausbildungsbestätigung nach VUV Art. 8, erlangen wollen.
Welche Lernziele beinhaltet die Ausbildung?
Die/Der Teilnehmende …
- beachtet die sicherheitsrelevanten Vorschriften beim Einsatz von mobilen Brecheranlagen.
- kennt die spezifischen Gefahren im Umgang mit mobilen Brecheranlagen.
- sichert durch vertieften Einblick in Wartung und Unterhalt die Einsatzbereitschaft der Maschine.
- zeigt Verständnis für die Besonderheiten des Einsatzes von mobilen Brecheranlagen.
- kann die Maschine In- und Ausserbetrieb nehmen und einsetzen.
- berücksichtigt, im Bewusstsein gesetzlicher Aspekte, die Anliegen der Umwelt und der Sicherheit.
Welche Inhalte werden vermittelt?
- Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften, Gesetzliche Vorgaben
- Grundlagen der In- und Ausserbetriebnahme von mobilen Brecheranlagen
- Grundlagen von Motorentechnik, Hydraulikanlagen und elektrischen Steuerungen
- Wartung, Unterhalt und Instandhaltung von mobilen Brecheranlagen, Verhalten bei Störungen
- Spezifische Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von mobilen Brecheranlagen
- Theorie- und Praxisprüfung für den Ausweis K-BMF M7 Mobile Brecheranlagen
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
- Vollendung des 18. Altersjahr
- Sich in Kurssprache verständigen können
- Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Brecheranlage mitbringen
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung «2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T» gemäss Ausbildungsschema
- Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
- Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
Übergangsregelung
- Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden.
- Du erhältst nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im K-BMF Ausweis auch den M1 Eintrag.
Wichtig zu wissen
Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern/innen, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung «2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T» zu absolvieren.
Zulassung ohne K-BMF Ausbildung
- Zu dieser Ausbildung werden auch Kandidaten/Kandidatinnen ohne gültigen K-BMF M1-Ausweis zugelassen
- Der Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten muss dabei nicht erbracht werden
- Teilnehmende, welche die Voraussetzungen gemäss K-BMF Reglement (Branchenlösung des schweizerischen Baumeisterverbandes) nicht erfüllen, erhalten nach bestandener Ausbildung eine Ausbildungsbestätigung nach VUV Art. 8.
Termine
Nächste Durchführungen
| Nr. | Titel | Datum | Ort | Status | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2736 seA | M7 Mobile Brecheranlagen | 26.03.2026 – 27.03.2026 | Seedorf UR | 8 Freie Plätze | |
| 2736 seC | M7 Mobile Brecheranlagen | 23.04.2026 – 24.04.2026 | Seedorf UR | 8 Freie Plätze |