M7 Mobile Brecheranlagen

Auf einen Blick

Nummer: 2736
Dauer: 2 Tage
Ausbildungspreis: CHF 2’450.00 exkl. MWST
AVV-Zuschlag: kein AVV-Zuschlag
Parifondberechtigung: Ja
Durchführungsort: Seedorf (UR)

Details

Bediener/innen von mobilen Brecheranlagen, die den Ausweis K-BMF M7 Mobile Brecheranlagen oder die Ausbildungsbestätigung nach VUV Art. 8, erlangen wollen.

Die/Der Teilnehmende …

  • beachtet die sicherheitsrelevanten Vorschriften beim Einsatz von mobilen Brecheranlagen.
  • kennt die spezifischen Gefahren im Umgang mit mobilen Brecheranlagen.
  • sichert durch vertieften Einblick in Wartung und Unterhalt die Einsatzbereitschaft der Maschine.
  • zeigt Verständnis für die Besonderheiten des Einsatzes von mobilen Brecheranlagen.
  • kann die Maschine In- und Ausserbetrieb nehmen und einsetzen.
  • berücksichtigt, im Bewusstsein gesetzlicher Aspekte, die Anliegen der Umwelt und der Sicherheit.
  • Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften, Gesetzliche Vorgaben
  • Grundlagen der In- und Ausserbetriebnahme von mobilen Brecheranlagen
  • Grundlagen von Motorentechnik, Hydraulikanlagen und elektrischen Steuerungen
  • Wartung, Unterhalt und Instandhaltung von mobilen Brecheranlagen, Verhalten bei Störungen
  • Spezifische Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von mobilen Brecheranlagen
  • Theorie- und Praxisprüfung für den Ausweis K-BMF M7 Mobile Brecheranlagen
  • Vollendung des 18. Altersjahr
  • Sich in Kurssprache verständigen können
  • Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Brecheranlage mitbringen
  • Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung «2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T» gemäss Ausbildungsschema
  • Gültiger Ausweis K-BMF M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
  • Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
  • Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden.
  • Du erhältst nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im K-BMF Ausweis auch den M1 Eintrag.

Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern/innen, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung «2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T» zu absolvieren.

  • Zu dieser Ausbildung werden auch Kandidaten/Kandidatinnen ohne gültigen K-BMF M1-Ausweis zugelassen
  • Der Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten muss dabei nicht erbracht werden
  • Teilnehmende, welche die Voraussetzungen gemäss K-BMF Reglement (Branchenlösung des schweizerischen Baumeisterverbandes) nicht erfüllen, erhalten nach bestandener Ausbildung eine Ausbildungsbestätigung nach VUV Art. 8.
Termine

Nächste Durchführungen

Nr.TitelDatumOrtStatus
2736 seA M7 Mobile Brecheranlagen26.03.2026 – 27.03.2026Seedorf UR 8 Freie Plätze
2736 seC M7 Mobile Brecheranlagen23.04.2026 – 24.04.2026Seedorf UR 8 Freie Plätze
Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.