M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger
Details
Baumaschinenführer/innen auf Belagsfertiger, die den Ausweis M5 erlangen wollen.
Die/Der Teilnehmende …
- erlernt die Grundlagen, um den Fertiger zu fahren und täglich zu warten.
- führt unter Anleitung einfache Vorbereitungs- und Einstellarbeiten durch und berücksichtigt dabei alle Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften.
- kennt den Umgang mit den verschiedenen Nivelliersystemen.
- versteht das Funktionsprinzip der schwimmenden Bohle und setzt diese beim Einbaustart richtig an.
- behebt mit Hilfe der Betriebsanleitung kleine Fehler.
- kennt die Unterschiede der verschiedenen Fertigertypen.
- setzt die Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes um. Der Teilnehmer legt die Prüfung für den Ausweis M5 erfolgreich ab.
- Die tägliche Wartung sowie Unterhalt und Reinigung von Fertigern
- Zweckmässiger und praxisorientierter Einsatz
- Beheben von einfachen Störungen
- Einstellarbeiten an Bohle und Nivellierung
- Prüfung für den Ausweis M5
- Vollendung des 18. Altersjahr (Für Jugendliche ab 15 Jahren können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen vorgesehen werden – Jugendschutzverordnung: Art. 4 Abs. 4 ArGV5)
- Sich in Prüfungssprache verständigen können
- Körperliche und geistige Verfassung für das Bedienen einer Baumaschine mitbringen
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0 – 5.0 T gemäss Ausbildungsschema
- Gültiger Ausweis M1 berechtigt während einer Dauer von 12 Monaten auch zur Führung von Geräten der Kategorien M2 – M7 für den Praxiserwerb (Lernfahrausweis)
- Nachweis einer Mindestpraxiszeit von 6 Monaten auf der Einsatzmaschine zwischen der Prüfung M1 und der entsprechenden gerätespezifischen Prüfung M2 – M7
- Baumaschinenführer/innen mit min. 5 Jahren Praxiserfahrung
- Erfahrene Baumaschinenführer/innen mit mindestens 5 Jahren nachweislicher Erfahrung auf der Einsatzmaschine, können sich bis 31.12.2026 mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers direkt für die Ausbildungen der Kategorien M2 – M7 anmelden. Sie erhalten nach einer bestandenen Prüfung M2 – M7 im Ausweis auch den M1 Eintrag.
- Keine Akzeptanz in den Kantonen der Romandie.
- Die Übergangsregelung ist in der Romandie nicht akzeptiert. Wir empfehlen deshalb jenen Baumaschinenführern/innen, welche in beiden Sprachregionen tätig sind, auch die Ausbildung 2714 M1 Kleinmaschinen 2.0-5.0 T zu absolvieren.
Der gerätespezifische Ausweis M5 ist unbefristet gültig.
Falls die/der Kandidat/in die Frist von 12 Monaten für gerätespezifische Prüfungen der Kategorien M2 – M7 nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
Diese Ausbildung führen wir bei genügend Teilnehmenden und mit der für die Ausbildung notwendigen Infrastruktur auch bei Ihnen durch.
- Zweibettzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 66.00
- Einzelzimmer inkl. Frühstücksbuffet CHF 81.00
- AVV Zuschlag für Nichtmitglieder SBV CHF 11.00
- Mittagessen und Abendessen je CHF 14.85
Bei Schulen (ausgenommen Ausbildung Bauvorarbeiter/in und Baupolier/in) und Lehrgängen werden Pauschalpreise verrechnet.
Nächste Durchführungen
Nr. | Titel | Datum | Ort | Status | |
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2821 A | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 18.03.2024 – 19.03.2024 | Sursee | Warteliste | |
2821 B | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 20.03.2024 – 21.03.2024 | Sursee | 6 Freie Plätze | |
2821 C | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 25.03.2024 – 26.03.2024 | Sursee | 7 Freie Plätze | |
2821 D | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 27.03.2024 – 28.03.2024 | Sursee | 8 Freie Plätze | |
2821 E | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 02.04.2024 – 03.04.2024 | Sursee | 8 Freie Plätze | |
2821 F | M5 Anwendung und Fahrprüfung Belagsfertiger | 04.04.2024 – 05.04.2024 | Sursee | 7 Freie Plätze |